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Lückenschluss bei der Brandschutznorm
Bis 2018 gab es eine (fast) bundesweite Pflicht zur Installation von kleinen Rauchwarnmeldern in Wohnungen und von komplexen Brandmeldeanlagen in größeren Zweckbauten, wie etwa Bürogebäuden.
Für Kindertagesstätten, kleinere Hotels mit bis zu 60 Betten, Heime und Restaurants existierten jedoch lediglich lückenhafte Vorschriften. Mit dem Einsatz von Rauchwarnmeldern, die nach DIN 14676 nur für Wohnungen zugelassen sind, bewegte man sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Der Grund war eine fehlende zentrale Anzeige, welcher einzelne Melder im Gebäude den Alarm ausgelöst hatte. Selbst bei funkvernetzten Modellen gab es keine solche Anzeige.
Für die oben genannten Sonderbauten hat die Norm DIN VDE V 0826-2 aber inzwischen Klarheit bei der Projektierung, dem Aufbau und dem Betrieb von sogenannten Brandwarnanlagen geschaffen. Diese Anlagen sind mit den verschiedenen Meldertypen gekoppelt und zeigen den aktiven Melder an, um so anwesende Personen möglichst schnell zu alarmieren. Dabei sind die Brandwarnanlagen kostengünstiger als die Brandmeldeanlagen, die zusätzlich bei der örtlichen Feuerwehr aufgeschaltet sein müssen. Und auch die Anforderungen an die Notstromversorgung sind geringer.
Eine passendes System ist zum Beispiel das modulare Brandmeldesystem hifire 4400 BMT von Telenot, das auch in Bestandsgebäuden ohne großen Aufwand nachrüstbar ist.

Viktor Klobuk
Tel: 0231 / 90 9888-27